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Ein Anbieterwechsel für die Riester-Rente ist grundsätzlich möglich. Das Wechselrecht ist gesetzlich vorgeschrieben und soll den Wettbewerb unter den Riester-Anbietern fördern. Neben einem Anbieterwechsel ist häufig auch ein Tarifwechsel bei dem bestehenden Anbieter möglich.
Bei einem Anbieterwechsel verlangt der alte Anbieter eine Wechselgebühr. Diese liegt häufig zwischen 50 Euro und 100 Euro.
Schwerer wiegt, dass bei einem Anbieterwechsel der Riester-Rente bei dem neuen Anbieter erneut Abschlussgebühren anfallen. Diese Abschlussgebühren beinhalten die Kosten für den Vertrieb und die Verwaltungskosten des Versicherungsunternehmens und betragen häufig zwischen 3,5% und 5,5% der Beiträge.
Diese Kosten werden dem Vertrag in den ersten 5 Jahren entnommen und verringern natürlich die Wertentwicklung des Vertrages. Daher muss der neue Vertrag schon sehr große Vorteile bieten, um die erneute Kostenbelastung auszugleichen.
Eine Ausnahme bildet hier der Riester-Banksparplan. Für diesen fallen nur geringe Abschlusskosten an, wodurch ein Anbieterwechsel erleichtert wird. Weitere Informationen zu den verschiedenen Riester-Produkten gibt es unter Riester-Produkte.
Das Vorgehen bei einem Riester-Anbieterwechsel ist denkbar einfach:
Bei Riester-Verträgen, deren Wertentwicklung an die Entwicklung der Finanzmärkte gekoppelt ist, sollte darauf geachtet werden, nicht in einer ungünstigen Marktphase den Riester-Anbieterwechsel vorzunehmen.
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