Riester-Informationen.de
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Die Riester-Förderung unterstützt die privat finanzierten Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Die zusätzliche Altersvorsorge wird in Form einer lebenslangen Rente (Leibrente) ausgezahlt. Bis zu 30% des angesparten Kapitals können zum Rentenbeginn aus dem Vertrag entnommen werden.
Durch die alternde Bevölkerung stehen immer weniger Arbeitnehmern immer mehr Rentner gegenüber. Hierdurch sinkt die gesetzliche Rente für künftige Rentner. Damit die Menschen im Alter ausreichend versorgt sind, bietet der Staat mit der Riester-Förderung durch Zulagen und Steuervorteile für die Bürger einen Anreiz, selbst mehr für ihre Altersvorsorge zu tun.
Für die Riester-Förderung gibt es eine Reihe gesetzlicher Vorschriften, die für alle Produkte Gültigkeit haben. Hier eine Übersicht der wichtigsten Regelungen.
Um die Riester-Förderung zu erhalten, muss man zunächst einen förderfähigen Vertrag abschließen. Zusätzlich muss ein Eigenbeitrag geleistet werden. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen des laufenden Jahres eingezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 60 EUR im Jahr. Wird weniger eingezahlt, werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Maximal förderfähig sind 2.100 EUR im Jahr (Eigenbeiträge plus Zulagen).
Die Riester-Zulagen setzen sich aus Grund- und Kinderzulage zusammen und werden jährlich gezahlt.
Grundzulage: 154 EUR
Kinderzulage: 185 EUR (vor 2008 geboren)
Kinderzulage: 300 EUR (nach 2008 geboren)
Der Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld bezogen wurde.
Die Eigenbeiträge zur Riester-Rente abzüglich der Zulagen können als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Das
Finanzamt führt eine so genannte Günstigerprüfung durch und ermittelt, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulagen für den Versicherten die größeren
Vorteile bringen.
Ergibt sich bei der Günstigerprüfung ein Steuervorteil über die bereits erhaltenen Zulagen hinaus,
wird dieser zusätzlich vom Finanzamt erstattet.
Der Sonderausgabenabzug ist beschränkt auf 2.100 EUR pro Jahr (Eigenbeiträge plus Zulagen).
Für Personen unter 25 Jahren gibt es noch zusätzlich im Jahr des Vertragsabschlusses einen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR, zusätzlich zu den regulären Zulagen.
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