Riester-Informationen.de
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Für alle Riester-Produkte gelten bestimmte Mindeststandards. Diese müssen von dem jeweiligen Anbieter erfüllt werden, damit die Riester-Produkte überhaupt zugelassen werden. Die wichtigsten Vorschriften für Rentenprodukte sind:
Zudem ist für alle Riester-Produkte die Höhe der staatlichen Förderung gleich.
Ein Riester Banksparplan ist mit einem normalen Sparvertrag vergleichbar. Wie bei einem Sparbuch wird das Kapital von der Bank verzinst.
Zusätzlich werden die staatlichen Zulagen dem Banksparplan gutgeschrieben. Es besteht also kein Verlustrisiko. Es gibt zwar keine Abschlusskosten, die Banken behalten
aber in der Regel einen Abschlag von 0,5% ein.
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Die Riester-Rentenversicherung gibt es in zwei Varianten. Bei der einen Variante garantiert der Anbieter schon bei
Abschluss des Vertrages die Mindesthöhe der späteren Rente in Form einer lebenslangen Rentenzusage. Zusätzlich gibt es noch eine
variable Überschussbeteiligung, durch die sich die Rente weiter erhöhen kann. Bei der anderen Variante ist nur eine Mindestrente garantiert,
die endgültige Höhe der Rente hängt maßgeblich von der Entwicklung an den Kapitalmärtken ab.
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Bei einem Riester-Fondssparplan werden die Beiträge in unterschiedliche Fonds investiert, die der Kunde
in der Regel zu Vertragsbeginn auswählen kann. Auch ein Fondswechsel während der Vertragslaufzeit ist häufig möglich. Eine Mindestverzinsung gibt es nicht.
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Bei einem Riester-Bausparvertrag fließen die Beiträge in einen Sparvertrag mit festem Zinssatz. Dieser Zinssatz
liegt meist deutlich unter dem Marktniveau. Dafür kann der Sparer dann später ein vergünstigtes Baudarlehen bekommen. Die Abschlusskosten
liegen zwischen 1% - 3% der Bausparsumme.
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Bei einem Riester-Darlehen fließt die staatliche Förderung in die Tilgung des Darlehens. Der geförderte
Darlehensnehmer ist so schneller schuldenfrei. Für die Förderung gibt es strenge Auflagen. So wird die Förderung nur für die Herstellung oder
den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gewährt.
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