Die Riester-Rente im Ausland
- Der Bezug der Riester-Rente im Ausland ist innerhalb der EU ohne Abschläge möglich
- Wer in Deutschland arbeitet, aber im Ausland wohnt, hat ebenfalls Anspruch auf Riester-Förderung
- Auch der geförderte Erwerb von Wohneigentum (Wohn-Riester) im EU-Ausland ist möglich
Riester-Rente im Ausland
Nachdem die Riester-Förderung zunächst nur auf das Inland beschränkt war, hat der Europäische Gerichtshof bekannt gegeben,
das diese Beschränkungen gegen das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU verstoßen. Das bedeutet, dass die Riester-Förderung nun auch
in den folgenden fällen gewährt wird:
- Wer seinen Ruhestand nicht in Deutschland verbringen will, kann die Riester-Rente im Ausland (innerhalb der EU) förderunschädlich beziehen
- Wer im Ausland wohnt und in Deutschland arbeitet, hat ebenfalls Anspruch auf die Riester-Förderung
- Für einen Immobilienerwerb im EU-Ausland kann die Riester-Förderung ebenfalls in Anspruch genommen werden
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