Riester-Informationen.de
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Die Auszahlung der Riester-Rente erfolgt als so genannte Leibrente. Das bedeutet, dass die Rente unabhängig vom Alter bis ans Lebensende ausgezahlt wird.
Zum Beginn der Auszahlungsphase können einmalig 30% des Vertragsguthabens auf einmal entnommen werden.
Für die frühestmögliche Auszahlung der Riester-Rente gilt folgendes:
Die Anpassung der Altersgrenze ab 2012 folgt damit der angepassten Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Soll das Vertragsguthaben vor dem vorgeschriebenen Mindestalter ausgezahlt werden, ist eine Vertragskündigung erforderlich. In diesem Fall ist die erhaltene staatliche Förderung zurückzuzahlen. Mit den Altersgrenzen soll sichergestellt werden, dass ein gefördertes Vertragsguthaben tatsächlich der Altersvorsorge zugute kommt.
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