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Die Riester-Rente beitragsfrei stellen ist grundsätzlich bei allen Riester-Verträgen möglich. Hierfür muss dem Riester-Anbieter lediglich schriftlich mitgeteilt werden, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Beitragsfreistellung erfolgen soll.
Auch bei einer dauerhaften Beitragsfreistellung bleibt die bisher bezogene staatliche Förderung erhalten.
In der Regel bieten die Riester-Anbieter die Möglichkeit an, die Riester-Rente vorübergehend beitragsfrei zu stellen. Hierdurch sollen finanzielle Engpässe bei den Kunden überbrückt werden, ohne das eine Vertrag gekündigt oder dauerhaft beitragsfrei gestellt werden muss. In welchem Umfang solche Beitragspausen möglich sind, kann dem Versicherungsvertrag entnommen werden.
Für die Zeit der Beitragsfreistellung wird keine staatliche Förderung gewährt.
Riester-Sparer haben auch die Möglichkeit, ihre Beitragshöhe anzupassen. Ist abzusehen, dass die bisherigen Beiträge dauerhaft nicht mehr aufgebracht werden können, kann der Beitrag entsprechnd angepasst werden. Zu beachten ist, dass sich eine Beitragsanpassung auch auf die Höhe der staatlichen Förderung auswirkt.
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