Riester-Informationen.de
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Mittelbar begünstigt bedeutet, dass auch Personen, die eigentlich keinen Anspruch auf die Riester-Rente haben, durch einen anspruchsberechtigten Ehepartner förderfähig sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die mittelbar begünstigte Person selbst uneingeschränkt steuerpflichtig ist und nicht dauernd vom Partner getrennt lebt.
Auch bei mittelbarer Begünstigung wird ein eigener Vertrag benötigt, um die Förderung zu erhalten.
Bis Ende 2011 muss die mittelbar Begünstigte Person keinen eigenen Beitrag leisten, um die staatliche Förderung zu erhalten. Der Gesetzgeber plant, dies ab 2012 zu ändern. Dann müssten auch die mittelbar Zulageberechtigten einen Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr leisten.
Im Falle einer Scheidung besteht kein weiterer Anspruch auf die Riester-Förderung. Die bis dahin erhaltene Förderung muss jedoch nicht zurückgezahlt werden. Erlischt die Förderung, empfiehlt es sich häufig, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
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