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Viele Riester-Rente Nachteile ergeben sich aus den Vorschriften für die Verwendung des angesparten Kapitals in einem Riester-Vertrag. Da der Staat eine finanzielle Förderung gewährt, möchte er auch mitbestimmen, wie das Kapital zu verwenden ist. Dies schränkt die Flexibilität der Produkte deutlich ein.
Den Nachteilen der Riester-Rente stehen natürlich auch Vorteile gegenüber. Die staatliche Unterstützung für den Aufbau der privaten Altersvorsorge kann je nach Einkomens- und Familiensituation beträchtlich sein. Hier muss im Einzelfall abgewogen werden, ob Vorteile oder Nachteile der Riester-Rente überwiegen.
Eine großer Nachteil der Riester-Rente im Vergleich zu ungeförderten Altersvorsorgeverträgen war die geringe Flexibilität in der Auszahlung. Zu Beginn der Auszahlungsphase können nur maximal 30% des angesparten Kapitals auf einmal entnommen werden, der Rest wird als lebenslange Rente (Leibrente) gezahlt.
Ab 1.1.2014 kann der Sparer bei Renteneintritt nun selbst entscheiden wie er die Auszahlung wünscht. Die Auszahlung ist hiermit flexibler geworden und auch eine komplette Einmalauszahlung ist möglich!
Die Renten- und Kapitalleistungen aus einem Riester-Vertrag müssen in der Auszahlungsphase zu 100% mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung). Hierdurch sinkt die tatsächlich verfügbare Rente bzw. das verfügbare Kapital. Aber auch hier hat der Gesetzgeber 2014 nachgebessert und bietet die Möglichkeit einer Einmalversteuerung wo statt 100% dann nur 70% des Guthabens zu versteuern sind.
Wird ein Vertrag vorzeitig gekündigt, müssen die Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Das im Riester-Vertrag angesparrte Kapital kann nicht beliehen oder verpfändet werden.
Ein viel diskutierter Nachteil der Riester-Rente sind die Abschlusskosten. Trotz staatlicher Förderung entsprechen die Abschlusskosten bei Riester-Rentenversicherungen in etwa denen ungeförderter (privater) Lebens- und Rentenversicherungen. Diese Abschlusskosten werden über die ersten 5 Jahre aus dem Vertrag entnommen. Hierdurch wird ein Wechsel zu einem anderen Anbieter erschwert. Wird nach einigen Jahren der Anbieter gewechselt, fallen diese Abschlusskosten erneut an.
Die Versicherungsunternehmen gehen bei der Festlegung der monatlichen Rentenzahlung zum Vertragsablauf von einer hohen durchschnittlichen Lebenserwartung aus. Hierdurch sinkt die monatlich ausgezahlte Rente. Das bedeutet: Wer die angenommene Lebenserwartung nicht erreicht, hat für das im Riester-Vertrag angesparte Kapital eine verhältnismäßig geringe Rente bekommen. Im Gegenzug profitiert derjenige, der die angenommene Lebenserwartung übertrifft.
Das Riester-Vermögen kann im Todesfall nicht beliebig vererbt werden. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass das angesparte Riester-Guthaben ohne Abschläge nur auf den Vertrag des Ehepartners oder des Kindes (wenn kindergeldberechtigt) übertragen werden kann. Soll das Guthaben nicht in einen anderen Riester-Vertrag übertragen werden oder an eine dritte Person gehen, müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung über die gesetzlichen Vorschriften hinaus können je nach Anbieter sehr unterschiedlich sein.
Wird der Wohnsitz im Alter in ein Land außerhalb der EU verlegt, verlangt der Staat die erhaltenen Förderung (Zulagen und Steuervorteile) zurück. Zusätzlich können von dem neuen Heimatland noch Steuern auf die verbliebene Riester-Rente erhoben werden.
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