Riester-Informationen.de
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Um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten, muss der sogenannte Mindesteigenbeitrag von dem Altersvorsorge-Sparer in den Vertrag eingezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt seit 2008 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Riester-Zulagen des laufenden Jahres.
Wenn weniger als der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird, werden auch die Riester-Zulagen anteilig gekürzt.
Auch bei sehr geringen Einkommen muss der Vertragsinhaber einen Sockelbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr selbst einzahlen.
Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Jede förderberechtigte Person hat Anspruch auf die Grundzulage. Diese wird dem Altersvorsorgevertrag wie alle Zulagen direkt gutgeschrieben. Auch bei einem abgeleiteten Anspruch auf Förderung durch den Ehepartner besteht ein eigener Anspruch, wenn ein geeigneter Vertrag vorliegt.
Die Kinderzulage wird pro kindergeldberechtigtem Kind dem Vertrag eines Elternteils gutgeschrieben. Dabei hat der Elternteil Anspruch auf die Zulage, dem auch der Kindergeldanspruch zugesprochen wird.
Die Kinderzulage beträgt für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro und für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro pro Jahr. Ein Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld bezogen wurde.
Eine Sonderform der Riester-Zulagen ist der Berufseinsteiger-Bonus. Dieser wird Personen unter 25 Jahren im Jahr des Vertragsabschluss einmalig gutgeschrieben. Der Berufseinsteigerbonus beträgt 200 Euro. Diese Riester-Zulage kann als einzige nicht bei dem Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Der Riester-Zulagenantrag wird an die zentrale Zulagenstelle geschickt. Diese überprüft die Förderberechtigung und die Höhe der eingezahlten Eigenbeiträge im Verhältnis zum Vorjahreseinkommen.
Üblicherweise wird bei Vertragsabschluss ein Dauerzulagenantrag von dem Anbieter zur Verfügung gestellt. Der Anbieter wird damit ermächtigt, jedes Jahr die Zulagen für den Kunden zu beantragen.
Es empfiehlt sich, regelmäßig zu überprüfen, ob die eingezahlten Eigenbeiträge noch ausreichen, um die vollen Zulagen zu erhalten.
Die erhaltenen Grund- und Kinderzulagen können zusammen mit den eigenen Beiträgen in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Wie das genau funktioniert erfahren Sie hier: Riester-Rente und Steuererklärung
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