Riester-Informationen.de
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Auch Auszubildende haben einen Anspruch auf die Fördermöglichkeiten der Riester-Rente. Da Auszubildende häufig nur über ein niedriges Einkommen verfügen, sind nur geringe Eigenbeiträge notwendig, um die volle Förderung zu erhalten.
Wurde vor der Ausbildung kein Einkommen erzielt, bekommen Auszubildende im ersten Jahr für lediglich 60 EUR Eigenbeitrag die vollen Zulagen. Sind die Auszubildenden unter 25 Jahre alt, gibt es im ersten Jahr zusätzlich noch einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 EUR.
Für die Fördermöglichkeiten des Wohn-Riester gelten die gleichen, oben beschriebenen Voraussetzungen.
Auszubildende können für geringe Eigenbeiträge hohe Zulagen bekommen. Hierzu ein Beispiel: Ein alleinstehender Auszubildender (unter 25 Jahre, vor der Ausbildung nicht berufstätig, keine Kinder) bekommt im ersten Jahr der Ausbildung für 60 EUR Eigenbeitrag Zulagen in Höhe von 354 EUR.
Trotz der hohen Zulagen sollten sich Auszubildende mit den Vor- und Nachteilen der Riester-Rente auseinandersetzen.
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