Riester-Informationen.de
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Beamte können die Riester-Rente in Anspruch nehmen. Hiefür muss eine Freistellung der Versicherungspflicht vorliegen, was bei Beamten in der Regel der Fall ist.
Es gilt die Einschränkung, dass die Riester-Rente für Beamte nur in Form einer privaten Altersvorsorge möglich ist. Angestellte können die Förderung auch für eine betriebliche Altersvorsorge nutzen.
Damit Beamte die Riester-Rente bekommen, muss lediglich ein privater, förderfähigen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen werden. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Altersvorsorge-Vertrag eingezahlt werden. Die staatlichen Zulagen stellen sich wie folgt dar:
Zusätzlich können die eigenen Beiträge als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
Die Fördermöglichkeiten des Wohn-Riester können Beamte ebenfalls nutzen. Hier werden dann statt eines Altersvorsorge-Vertrags entweder Bauparverträge oder Immobilien-Darlehen gefördert. Für die Zulagen und Steuervorteile gelten die gleichen, oben beschriebenen Sachverhalte.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: So funktioniert der Wohn-Riester
Ob sich die Riester-Rente für Beamte lohnt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Höhe der staatlichen Förderung hängt im Wesentlichen von dem jeweiligen Einkommen und der familiären Situation ab.
Als alternative Form der Altersvorsorge steht für Beamte die ebenfalls staatlich geförderte Rürup-Rente zur Verfügung. Es sollte im Einzelfall überprüft werden, welche Form der Altersvorsorge im Einzelfall die größeren Vorteile bietet.
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