Häufige Fragen zur Riester-Rente

Die Riester-Rente in der Steuererklärung 2011 und 2010 eintragen

Die benötigten Angaben zur Riester-Rente für die Steuererklärung erhalten Sie in der Regel zwischen Januar und März mit einer Bescheinigung von Ihrem Anbieter. In dieser Bescheinigung sind alle benötigten Angaben zur Riester-Rente enthalten.


Die Beiträge zur Riester-Rente sind Sonderausgaben nach §10a EStG (so genannte Altersvorsorgebeiträge).


Diese Beiträge werden in der "Anlage Vorsorgeaufwand" der Steuererklärung erfasst. Hier sind die Zeilen 37 - 55 dieser Anlage auszufüllen.


Ausführliche Informationen zum Thema Riester-Rente und Steuererklärung gibt es hier: Riester-Rente und Steuererklärung


Anbieternummern der Riester-Anbieter
Anbieternummern Riester-Anbieter

Wird die Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet?

Nach der derzeitigen Rechtslage wird die Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Hiervon sind vor allem diejenigen betroffen, die durch ihr niedriges Einkommen voraussichtlich eine gesetzliche Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus bekommen werden.


In einem solchen Fall wird die zusätzliche Rente aus einem Riestervertrag von den Ansprüchen auf Grundsicherung abgezogen. Die Anrechnung gilt im Übrigen auch für alle anderen Arten von Einkünften.

Wird die Riester-Rente im Todesfall ausgezahlt?

Die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung im Todesfall sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Wenn Ihnen dieser Punkt wichtig ist, sollten Sie dies schon beim Vertragsabschluss berücksichtigen.


Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass das angesparte Riester-Guthaben auf den Vertrag des Ehepartners oder des Kindes (nur wenn das Kind noch kindergeldberechtigt ist) übertragen werden kann. In diesem Fall bleiben die Zulagen und Steuererstattungen erhalten. Diese gesetzlichen Vorgaben müssen alle Anbieter erfüllen.


Soll das Guthaben nicht in einen anderen Vertrag übertragen werden oder an eine dritte Person gehen, müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Viele Anbieter bieten allerdings verbesserte Leistungen im Todesfall an. Beispiele hierfür sind:


  • Rentengarantiezeiten (die Rente wird für eine bestimmte Dauer an eine vorher festgelegte Person weitergezahlt wenn der Versicherungsnehmer verstirbt)
  • Auszahlung des Vertragsguthabens an eine vorher festgelegte Person
  • Auszahlung eines Restguthabens, wenn der Versicherungsnehmer in einem bestimmten Zeitraum nach dem Rentenbeginn verstirbt

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