Riester-Informationen.de
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Hausfrauen haben keinen generellen Anspruch auf die Riester-Rente. Allerdings gibt es eine einige Möglichkeiten, wie auch Hausfrauen die Förderung bekommen können.
Verheiratete Hausfrauen können durch den Ehegatten förderberechtigt sein. Dafür genügt es, wenn der Ehegatte zu dem förderberechtigten Personenkreis gehört und einen Riester-Vertrag besitzt. Die Hausfrau muss dann nur noch einen eigenen förderfähigen Vertrag abschließen.
Die Riester-Rente ist für Hausfrauen auch dann möglich, wenn sie einen Minijob ausüben. In diesem Fall muss auf die Versicherungsfreiheit verzichtet werden um so den Beitrag des Arbeitgebers an die Rentenversicherung freiwillig aufzustocken. Bei einem Minijob-Verdienst von 400 Euro müssen für die Aufstockung etwa 20 Euro an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
Die staatlichen Zulagen stellen sich wie folgt dar:
Die Fördermöglichkeiten des Wohn-Riester können Hausfrauen ebenfalls unter den oben genannten Voraussetzungen nutzen. Hier werden dann statt eines Altersvorsorge-Vertrags entweder Bauparverträge oder Immobilien-Darlehen gefördert. Für die Zulagen gelten die gleichen, oben beschriebenen Sachverhalte.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: So funktioniert der Wohn-Riester
Da die meisten Hausfrauen kein oder nur ein geringes Einkommen haben und so das Verhältnis von eigenem Beitrag zu den staatlichen Zulagen sehr günstig ist, profitieren sie von der Riester-Rente. Die spätere Rente ist durch die geringen Beiträge aber eher als Zubrot zu sehen. Als vollwertige Altersvorsorge genügt sie nicht.
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