Riester-Informationen.de
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Landwirte, die in der Alterssicherung für Landwirte pflichtversichert sind, haben ebenfalls Anspruch auf die Riester-Rente. Um die volle Förderung zu erhalten, muss der so genannte Mindesteigenbeitrag in den Vertrag eingezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag entspricht 4% der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§13 EStG) des Vorjahres oder des vorletzten Jahres.
Wird zusätzlich zur Landwirtschaft noch eine andere, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt, sind die sozialversicherugspflichtigen Einkünfte zu addieren.
Von einigen Produktanbietern gibt es Spezialprodukte, die auf die stark schwankenden Einkünfte von Landwirten eingestellt sind. Als Beispiel sei hier die R+V Versicherung genannt.
Die Fördermöglichkeiten des Wohn-Riester können Landwirte unter den oben beschriebenen Voraussetzungen ebenfalls nutzen. Hier werden dann statt eines Altersvorsorge-Vertrags entweder Bauparverträge oder Immobilien-Darlehen gefördert.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: So funktioniert der Wohn-Riester
Ob sich die Riester-Rente für Landwirte lohnt, hängt sehr stark von der persönlichen Einkommens- und Familiensituation ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Gerade Landwirte sollten sich vor dem Abschluss einer solchen Altersvorsorge professionell beraten lassen.
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