Wer Anspruch auf den Wohn-Riester hat

Anspruchsberechtigte Personen Wohn-Riester
  • Förderberechtigt sind überwiegend Pflichtversicherte Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Wer keinen direkten Anspruch auf Förderung hat, kann evtl. durch den Ehepartner förderberechtigt sein
  • Keinen direkten Anspruch haben zum Beispiel Ärzte, Studenten, Rentner, viele Selbständige, etc.

Begünstigter Personenkreis Wohn-Riester

Anspruch auf den Wohn-Riester haben im wesentlichen folgende Personen (Die Aufzählung ist nicht abschließend)

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Auszubildende
  • Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • ALG II Empfänger
  • Kindererziehende bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes
  • Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
  • Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind
  • Personen die Vorruhestandsgeld bekommen, wenn diese vorher pflichtversichert waren
  • Beamte und Bezieher von Amtsbezügen
  • Landwirte, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
  • Personen, die eine volle Rente wegen Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit beziehen

Mittelbar begünstigter Personenkreis Wohn-Riester

Auch Personen, die eigentlich keinen Anspruch auf den Wohn-Riester haben, können durch einen anspruchsberechtigten Ehepartner förderfähig sein.


Voraussetzung hierfür ist, dass diese Personen selbst uneingeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd vom Partner getrennt leben.

Nicht begünstigte Personen

Keinen Anspruch auf Wohn-Riester haben im wesentlichen folgende Personen (Die Aufzählung ist nicht abschließend)


  • Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
  • Ärzte, Architekten, Apotheker und andere in berufsständischen Versorgungswerken versicherte Personen
  • Rentner (Altersrente)
  • Studenten
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Bezieher von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bitte beachten

Um diese Aufzählung möglichst übersichtlich und verständlich zu halten, wurden nicht alle Sonderfälle aufgeführt.


Kostenloses Angebot