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Als Anschlussfinanzierung (auch Prolongation) wird allgemein die Verlängerung einer Baufinanzierung bezeichnet, wenn diese direkt an das Ende der vorangegangenen Zinsbindung anschließt.
Bei Anschlussfinanzierungen für Immobilien, die ab dem 1. Januar 2008 angeschafft oder fertiggestellt wurden, kann die Wohn-Riester Förderung ebenfalls in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Förderung für die Erstfinanzierung nicht in Anspruch genommen wurde.
Für Immobilien, die vor dem 1. Januar 2008 angeschafft oder fertiggestellt wurden, ist dies leider nicht möglich.
Bei der Entscheidung für eine geförderte Anschlussfinanzierung sollten allerdings auch die Auflagen für die Förderung mit in die Entscheidung einfließen.
Nach dem Ende der Zinsbindung ist in der Regel die Umschuldung des Immobiliendarlehens, also ein Anbieterwechsel, möglich. Daher sollte das Angebot des bisherigen Anbieters für die Anschlussfinanzierung mit den Konditionen anderer Anbieter verglichen werden.