Wohn-Riester - Ausland

Förderung auch für Immobilien im EU-Ausland

Nach der ursprünglichen gesetzlichen Regelung war die Wohn-Riester Förderung lediglich für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland zulässig. Dies vestößt aber nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs aus dem September 2009 (Urteil AZ. C-269/07) gegen Europarecht.


Laut diesem Urteil soll die Förderung auch für den Bau oder den Kauf von selbstgenutzten Immobilien im EU-Ausland genutzt werden können. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung diese Regelungen schnell in deutsches Recht umsetzen wird.