Wohn-Riester - Auszahlung

Zwei Arten der Auszahlung bei der Wohn-Riester Förderung

Die staatliche Förderung besteht bei dem Wohn-Riester aus zwei Bausteinen:


  • Direkte Zulagen wie die Grundzulage und die Kinderzulage
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge

Diese Bausteine werden bei der Auszahlung unterschiedlich behandelt.

1. Auszahlung direkter Zulagen

Die direkten Zulagen werden nicht unmittelbar an den Vertragsinhaber ausgezahlt, sondern fließen direkt in den jeweiligen geförderten Vertrag. Bei den direkten Zulagen unterscheidet man Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus.


2. Auszahlung der Steuererstattung

Die Beiträge zu einem Wohn-Riester Vertrag können als so genannte Altersvorsorgebeiträge von der Steuer abgesetzt werden. Die Steuererstattungen werden von dem zuständigen Finanzamt direkt an den Vertragsinhaber ausgezahlt. Die Beiträge zur Riester-Rente sind Sonderausgaben nach §10a EStG.

Zusätzlicher Sparbeitrag oder zusätzliche Tilgung

Je nachdem, ob es sich bei dem Vertrag um einen geförderten Bausparvertrag oder ein gefördertes Darlehen handelt, stellen die direkten Zulagen einen zusätzlichen Sparbeitrag oder im Falle des Darlehens eine zusätzliche Tilgung dar.