Riester-Informationen.de
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Die staatliche Förderung besteht bei dem Wohn-Riester aus zwei Bausteinen:
Diese Bausteine werden bei der Auszahlung unterschiedlich behandelt.
Die direkten Zulagen werden nicht unmittelbar an den Vertragsinhaber ausgezahlt, sondern fließen direkt in den jeweiligen geförderten Vertrag. Bei den direkten Zulagen unterscheidet man Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus.
Die Beiträge zu einem Wohn-Riester Vertrag können als so genannte Altersvorsorgebeiträge von der Steuer abgesetzt werden. Die Steuererstattungen werden von dem zuständigen Finanzamt direkt an den Vertragsinhaber ausgezahlt. Die Beiträge zur Riester-Rente sind Sonderausgaben nach §10a EStG.
Je nachdem, ob es sich bei dem Vertrag um einen geförderten Bausparvertrag oder ein gefördertes Darlehen handelt, stellen die direkten Zulagen einen zusätzlichen Sparbeitrag oder im Falle des Darlehens eine zusätzliche Tilgung dar.