Wohn-Riester - Baufinanzierung

Bei einer Baufinanzierung kann die Wohn-Riester Förderung in Anspruch genommen werden, wenn die hierfür notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Dabei besteht die Förderung aus zwei Elementen.


  • Direkte Zulagen (Grund- und Kinderzulage), die in die Tilgung des Darlehens fließen
  • Steuerliche Absetzbarkeit der eigenen Tilgungsleistungen bis zu 2.100 EUR pro Jahr

Hierdurch reduziert sich die Tilgungsbelastung im Vergleich zu ungeförderten Darlehen. Der Darlehensnehmer ist schneller schuldenfrei oder kann die die eigenen Tilgungsleistungen reduzieren.