Wohn-Riester - Darlehen

Durch ein Wohn-Riester Darlehen haben zulagenberechtigte Personen die Möglichkeit, für den Bau oder den Kauf einer Immobilie staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.


Hierfür gelten unter anderem die folgenden Voraussetzungen:


  • Ein Wohn-Riester Darlehen wir nur für den Bau oder den Kauf einer Immobilie nach dem 01.01.2008 gewährt.
  • Nur selbstgenutzte Immobilien werden gefördert
  • Die Immobilie muss der ständige Wohnsitz des Darlehensnehmers sein

So funktioniert ein Wohn-Riester Darlehen

Bei einem Wohn-Riester Darlehen handelt es sich in der Regel um ein Annuitätendarlehen. Die staatlichen Zulagen fließen direkt in die Tilgung des Darlehens. Durch die Zulagen sinkt die notwendige eigene Tilgungsleistung. Dies kann der Darlehensnehmer wie folgt nutzen:


  • Die eigenen monatlichen Raten senken
  • Die Laufzeit des Wohn-Riester Darlehens verkürzen

Zusätzlich können die Tilgungsleistungen bis zu einer Höhe von 2.100 EUR im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Ergibt sich ein Steuervorteil über die bereits erhaltenen Zulagen hinaus, wird dieser zusätzlich vom Finanzamt erstattet.

Darlehen bei zwei förderberechtigten Personen

Die Zusammenlegung von Zulagen ist nicht möglich. Sind bei einem Ehepaar beide Partner zulagenberechtigt, muss jeder einen eigenen Darlehensvertrag abschließen, um die volle Förderung zu erhalten.

Geldwerter Vorteil im Alter zu versteuern

Auch beim Wohn-Riester Darlehen fallen bei Ruhestandsbeginn Steuern an. Werden von heute an 20 Jahre die Steuervorteile von einer Person voll ausgeschöpft, fallen im Jahr 2031 bei einem durchschnittlichen zu versteuernden Einkommen etwa 500 bis 700 Euro zusätzliche Steuern im Jahr an.