Wohn-Riester - Förderung

In 2008 wurde mit der Wohn-Riester Förderung die Möglichkeit geschaffen, für den Bau oder den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.


Dabei wird ausdrücklich nur der selbstgenutzte Teil einer Immobilie gefördert. Dies kann in der Praxis beispielsweise bedeuten, dass ein Einfamilienhaus förderfähig ist, nicht aber die zum Haus gehörende Einliegerwohnung.


Höhe der Wohn-Riester Förderung

Die Förderung besteht wie bei regulären Riester-Verträgen aus zwei Bausteinen. Zum einen gibt es direkte Zulagen, die in den geförderten Vertrag fließen. Die jährlichen Zulagen im einzelnen:


  • Grundzulage: 154 Euro
  • Kinderzulage: 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren)
  • Kinderzulage: 300 Euro je Kind (nach 2008 geboren)
  • Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro einmalig bei Vertragsabschluss unter 25 Jahren

Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, das mindesten 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen als eigener Beitrag in den Vertrag eingezahlt werden.


Der zweite Baustein der Förderung besteht aus der steuerlichen Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge. Hier prüft das Finanzamt im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung, ob sich über die bereits erhaltenen Zulagen hinaus ein Steuervorteil ergibt. Trifft dies zu, wird der ermittelte Steuervorteil als Steuerrückerstattung direkt an den Riester-Sparer überwiesen.

Geförderte Produkte

Im Rahmen der Wohn-Riester Förderung gibt es zwei unterschiedliche Grundtypen von Produkten:

Altverträge können ebenfalls verwendet werden

Das Kapital in bestehenden Riester-Verträgen kann ebenfalls für den Kauf oder Bau einer Immobilie verwendet werden. Dabei müssen mindestens 3.000 EUR entnommen werden und mindestens 3.000 EUR im Vertrag bestehen bleiben - ist damit also relativ flexibel.