So funktioniert der Wohn-Riester

Wohn-Riester Funktionsweise
  • Mit dem Wohn-Riester fördert der Staat selbstgenutztes Wohneigentum
  • Für die Förderung gibt es strenge Auflagen, die beachtet werden müssen
  • Die staatliche Förderung wird nur für selbstgenutztee Wohnungen gewährt

Die private Altersvorsorge Wohn-Riester

Als Wohn-Riester bezeichnet man umgangssprachlich die Eigenheimrente, welche im Eigenheimrentengesetz (EigRentG) 2008 umgesetzt wurde.

 

Die eigene Immobilie ist auch eine Form der Altersvorsorge. Wenn man davon ausgeht, dass die Immobilie bis zum Ruhestand abbezahlt ist, benötigt man im Alter weniger Geld zum Leben.

 

Daher fördert der Staat den Erwerb von Wohneigentum in ähnlicher Form, wie er auch eine Riester-Rentenversicherung oder einen Riester-Banksparplan unterstützt.

 

Gefördert werden kann prinzipiell:

 

  • Eine Eigentumswohnung
  • Eine Wohnung im eigenen Haus
  • Eine Genossenschaftswohnung

 

Wichtig ist dabei auch, daß dies als Eigenheim genutzt und nicht vermietet wird. Es gibt ein paar Ausnahmen von dieser Regelung, wie beispielsweise ein beruflich nötiger Umzug, dann wäre ein befristetes vermieten wieder erlaubt. Am besten lassen Sie sich für solche Spezialfragen kostenlos, unverbindlich und individuell beraten.

 

Nicht gefördert werden können Wochenendwohnungen oder Ferienwohnungen.

 

Riester-Rente oder Wohn-Riester?

Der Wohn-Riester lohnt sich hauptsächlich für diejenigen, die in der Zukunft die feste Absicht haben, Wohneigentum zur Selbstnutzung anzuschaffen oder heute schon Wohneigentum zur Selbstnutzung anschaffen möchten.


Für alle anderen ist die Riester-Förderung in Form einer Rentenversicherung oder eines Banksparplans wahrscheinlich die bessere Wahl. Der Grund hierfür liegt in der niedrigen Verzinsung der Wohn-Riester Produkte. Schließt man ein solches Produkt ab und schafft nie selbstgenutztes Wohneigentum an, hat man die Nachteile des Produktes (niedrige Zinsen) in Kauf genommen und nimmt die Vorteile (günstiges Darlehen) nie in Anspruch.

Wie funktioniert der Wohn-Riester?

Bei der klassischen Riester-Rente werden die eigenen Beiträge und die Zulagen in eine Rentenversicherung eingezahlt. Beim Wohn-Riester wandert das Geld entweder in einen Wohn-Riester Bausparvertrag oder ein Wohn-Riester Darlehen.

Wohn-Riester Beispiel

Rechenbeispiel für eine vierköpfige Familie.


Annahmen:


  • Beide Ehepartner haben einen zertifizierten Darlehensvertrag mit Wohn-Riester Förderung abgeschlossen.
  • Beide Ehepartner zahlen mindestens 4% ihres Vorjahresbruttoeinkommens zur Tilgung des Darlehens, um die volle Riester-Förderung zu erhalten.
  • Die Kinder sind 1 und 7 Jahre alt.

Für diese Konstellation ergibt sich die folgende Förderung:


Die Ehepartner erhalten jeweils 154 EUR Riesterzulage. Für das siebenjährige Kinde gibt es zusätzlich 185 EUR und für das einjährige Kind sogar 300 EUR (Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind gibt es 300 EUR Förderung).


Damit ergibt sich eine Gesamtförderung von 793 EUR im Jahr. Diese Zulagen werden zusätzlich zu den eigenen Tilgungszahlungen zur Tilgung des Darlehens verwendet. Die Immobilie ist hierduch schneller abbezahlt. Zusätzlich können die Eigenbeiträge im Rahmen der Höchstgrenze (2.100 Euro abzüglich Zulagen) von der Steuer abgesetzt werden.

 

Was ist, wenn ich schon einen bestehenden Riester-Vertrag habe?

Das Kapital einer bestehenden Riester-Rente darf für den Kauf oder Bau einer Wohnung zur Gänze (also 100 Prozent) entnommen werden. Wenn nur Teile des Kapitals entnommen werden sollen, ist dies bis zu 75 Prozent möglich.

Wie hoch ist die Förderung und wer bekommt sie?

Die staatliche Zulage und Förderung ist identisch mit denen klassischer Riester-Verträge. Eine Übersicht finden Sie hier.


Ähnliches gilt auch für den Kreis der anspruchsberechtigten Personen. Informationen dazu finden Sie hier.

Ist die Förderung an Bedingungen geknüpft?

Die Förderung wird nur für die Herstellung einer selbst genutzten Wohnung gewährt (Eigenheim), die förderberechtigte Person muss später ihren Hauptwohnsitz in diesem Wohneigentum haben. Will man eine Immobilie vermieten, kann man für deren Bau oder Erwerb keine Förderung in Anspruch nehmen. Die genauen Regelungen finden sich in §92 a des Einkommenssteuergesetzes.